Hauswirtschaft und Betreuung

Reinigung der Wohnung,
Einkaufsdienste,
Kochen,
Wäschepflege,
Begleitung,
Fahrdienste
und vieles mehr...

Rufen Sie uns an:

   02262 – 7948541

   Oder schreiben Sie uns

Wir helfen!

Pflegebedürftige mit und ohne Demenz und ihre Angehörige, Familien mit und ohne Kindern, behinderte Menschen, die eine persönliche Assistenz benötigen.

Reinigung der Wohnung

Fußböden, Teppichen, Fenster, Flächen im allgemein üblichen Lebensbereich.

Einkaufsdienste

Planen und Informieren bei der Beschaffung von Lebens-, Reinigungs-, sowie Körperpflegemitteln.

Kochen und Spülen

Zubereiten von Mahlzeiten in der häuslichen Umgebung.

Wäschepflege

Waschen und Bügeln in der häuslichen Umgebung.

Begleitung / Fahrdienste

Begleitung zu Einkäufen, Arzt- und Behördenbesuchen, sowie Spaziergänge, Unterstützung bei der Grabpflege auf dem Friedhof.

Beratung

Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI für die häusliche Pflege.
(Pflicht zum Beratungseinsatz bei Bezug von Pflegegeld)

und mehr

Vorlesedienste, Bett beziehen und vieles mehr. Zugeschnitten auf Ihren Bedarf.

Unser Leitbild

Es ist uns sehr wichtig, dass sich unsere Kunden als auch unsere Mitarbeiter bei der Arbeit wohlfühlen. Wir haben ein Leitbild entwickelt, das unsere Vorstellung von Ethik, Arbeit und Kundenzufriedenheit widerspiegelt und sich nach einer guten Work- Life Balance für unsere Mitarbeiter richtet.

Leitbild ist die Begleitung, Unterstützung und Betreuung von Senioren und Menschen mit Handicap in Ihrer häuslichen Umgebung. Das Ziel ist es die Lebensqualität zu verbessern und zu Stabilisieren. Wir möchten die Förderung von Alltagskompetenzen, Eigenkontrolle, Selbstständigkeit und Mobilität ermöglichen und erhalten, denn das ermöglicht Lebenszufriedenheit. Die Betreuung soll Sicherheit und Zuverlässigkeit für jeden einzelnen vermitteln.
Die Unterstützung und Entlastung der Angehörigen des Hilfebedürftigen ist ebenfalls ein Teil unserer Tätigkeit. Eine enge Zusammenarbeit ermöglicht eine kontinuierliche, Qualitative Betreuung. Die erlernten und erfahrenen Kompetenzen müssen durch die professionellen Fachkräfte unterstützt und gefördert werden. Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen.

Unseren Mitarbeitern geben wir die Möglichkeit Ihre Dienste Zielgerichtet nach Ihrer persönlicher Lebenssituation zu planen und anzupassen, in Absprache mit Ihren einzelnen Kunden. Das ermöglicht Ihnen eine bessere Struktur in Ihrem familiären Umfeld und somit eine enorme zeitliche Druckentlastung und Planung Ihrer Freizeit.

Nadine Johanns

Beratung & Abrechnung

Sie können unsere Dienste sowohl privat als auch über (gesetzlichen) Pflegekasse in Anspruch nehmen.

Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI:

Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen. In welchem Intervall die Beratung stattfinden muss, hängt vom erteilten Pflegegrad ab.

Pflicht zum Beratungseinsatz bei Bezug von Pflegegeld:

  • Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: halbjährlich, d. h. 2 x im Jahr
  • Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: vierteljährlich, d. h. 4 x im Jahr

Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 1 haben, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach § 37.3 durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, einmal im Jahr eine Beratung zu erhalten, wenn sie dies wünschen.

Für die Abrechnung über die Pflegekasse gilt:

Rechnerisch können monatlich 3,5 Stunden Hauswirtschaftlicher Service in Anspruch genommen werden, ohne das privat zugezahlt werden muss oder sich das Pflegegeld verringert. Die Entlastungsleistungen können nur von dem Kunden beauftragten Dienstleister abgerechnet werden, eine Auszahlung zur freien Verfügung ist nicht möglich.

Der Dienstleister kann den monatlichen Rechnungsbetrag direkt mit der (gesetzlichen) Pflegekasse abrechnen. Hierfür benötigen wir eine Abtretungserklärung. Bei Abrechnung über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (ab Pflegegrad II) ist im Einzelfall zu prüfen, in welcher Höhe ein zusätzlicher Betrag der Pflegeversicherung zur Verfügung steht, um ein adäquates Angebot weiterer Dienstleistungen – abrechenbar in Stunden – anbieten zu können. Hierzu hat der Kunde eine Auskunft über die Höhe des Betrages eigenständig einzuholen und an den Dienstleister weiterzuleiten.

Hinweis: Der Entlastungsbetrag nach §45b des SGB XI kann angespart werden. Die Leistungen verfallen in der Regel zum 30.06. des Folgejahres. Die Pflegekasse gibt Auskunft über den zur Verfügung stehenden, angesammelten Betrag. Aus Datenschutzgründen erhält der Dienstleister keine Auskünfte von den Pflegekassen.

Jobs

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